Der Superintendent informiert:
Nach Rücksprache mit dem Landkreis sind Beerdigungen anzumelden. Dies werden im Regelfall die Bestatter machen. Bitte klären Sie das jeweils.
Für Beerdigungen gilt, dass sie im engen Familienkreis stattfinden dürfen. Wenn dabei eine Teilnehmer zwischen 10 und 20 erreicht werden sollte, ist dies über die Allgemeinverordnung hinaus auch in Ordnung. „Enge Familie“ sind aber zunächst Ehepartner, Lebenspartner, Kinder und Schwiegerkinder, Enkel, evtl. Geschwister. Dann wird man meist diese Zahl auch schon erreicht haben.
Die Schließung der Kapellen gilt gleichermaßen für die in kirchlicher und kommunaler Trägerschaft.