Vor 500 Jahren wurde Martin Luther von Kaiser Karl V. nach Worms vorgeladen, um vor dem Reichstag verhört zu werden. Die Reichsfürsten und Stände hatten das durchgesetzt, denn eigentlich wäre dem Kirchenbann durch Papst Leo X. im Januar 1521 sofort der Reichsbann gefolgt.
Er sollte seine Schriften widerrufen, die grundlegende Kritik an der Kirche sowie an der kirchlichen Lehre äußerten, darunter die grundlegenden reformatorischen Schriften: "Die 95 Thesen", "An den christlichen Adel deutscher Nation", "Von der Freiheit eines Christenmenschen" und "Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche".
Luther bestätigte, dass er diese Schriften alle verfasst hat und weigert sich, sie zu widerrufen. In freier Rede antwortete der Reformator zunächst deutsch, dann nach Aufforderung in Lateinisch sehr ausführlich. Zunächst teilte er seine Bücher in drei Kategorien ein:
Er sollte seine Schriften widerrufen, die grundlegende Kritik an der Kirche sowie an der kirchlichen Lehre äußerten, darunter die grundlegenden reformatorischen Schriften: "Die 95 Thesen", "An den christlichen Adel deutscher Nation", "Von der Freiheit eines Christenmenschen" und "Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche".
Luther bestätigte, dass er diese Schriften alle verfasst hat und weigert sich, sie zu widerrufen. In freier Rede antwortete der Reformator zunächst deutsch, dann nach Aufforderung in Lateinisch sehr ausführlich. Zunächst teilte er seine Bücher in drei Kategorien ein:
Ein Teil seiner Bücher werde sogar von seinen Gegnern als nützlich anerkannt, und als einziger wolle er nicht die Wahrheit verdammen.
Die zweite Kategorie seiner Schriften richte sich auf der Grundlage der Bibel und sogar des kanonischen Rechts sowie der Beschwerden der deutschen Nation gegen den Papst. Würde er hier widerrufen, so würde er die römische Tyrannei stärken.
Der dritte Teil seiner Schriften richte sich gegen einzelne Personen. Hier räumt er ein, schärfer formuliert zu haben als es seiner Profession und Religion zieme. Widerrufen wolle er auch diese nicht.
Und so formuliert er auf nochmalige Aufforderung einer kurzen Antwort:
„Wenn ich nicht mit Zeugnissen der Schrift oder mit offenbaren Vernunftgründen besiegt werde, so bleibe ich von den Schriftstellen besiegt, die ich angeführt habe, und mein Gewissen bleibt gefangen in Gottes Wort. Denn ich glaube weder dem Papst noch den Konzilen allein, weil es offenkundig ist, dass sie öfters geirrt und sich selbst widersprochen haben. Widerrufen kann und will ich nichts, weil es weder sicher noch geraten ist, etwas gegen sein Gewissen zu tun. Gott helfe mir, Amen.“ Mit diesen Worten gewann Luthers Auftritt vor dem Reichstag zu Worms welthistorische Bedeutung.
Das berühmte Zitat: "Hier steh’ ich, ich kann nicht anders“ ist im Protokoll nicht vermerkt.
In einer schriftlichen Erklärung berief sich der Kaiser am nächsten Tag auf seine Herkunft aus einem altgläubigen Geschlecht, gegenüber anderthalbtausend Jahren kirchlicher Tradition könne ein einzelner Mönch nicht Recht haben:
In einer schriftlichen Erklärung berief sich der Kaiser am nächsten Tag auf seine Herkunft aus einem altgläubigen Geschlecht, gegenüber anderthalbtausend Jahren kirchlicher Tradition könne ein einzelner Mönch nicht Recht haben:
„Es ist sicher, daß ein einzelner Bruder in seiner Meinung irrt, wenn diese gegen die der ganzen Christenheit, wie sie seit mehr als tausend Jahren und heute gelehrt wird, steht, denn sonst hätte ja die ganze Christenheit heute und immer geirrt.“
Weitere Gespräche mit Luther bis zu seiner Abreise am 26. April führten zu keinem Ergebnis. Nur noch von zwei Gefährten begleitet zog Luther am 26. April seines Wegs und wurde bei der Burg Altenstein überfallen. Der Überfall war auf Weisung von Kurfürst Friedrich inszeniert, der Luther auf der Wartburg verstecken ließ.
Von der Verhängung der Reichsacht über Luther ließ sich Karl V. nicht mehr abbringen. In diesem Sinne wurde das Wormser Edikt am 8. Mai verhängt und erst am 26. Mai publiziert.
Luther beruft sich also auf die Vernunft und auf das Gewissen, das durch die Heilige Schrift gefangen ist, gegen die Autorität und die Tradition der Kirche. Damit nimmt er das Anliegen der Aufklärung voraus.
Von der Verhängung der Reichsacht über Luther ließ sich Karl V. nicht mehr abbringen. In diesem Sinne wurde das Wormser Edikt am 8. Mai verhängt und erst am 26. Mai publiziert.
Luther beruft sich also auf die Vernunft und auf das Gewissen, das durch die Heilige Schrift gefangen ist, gegen die Autorität und die Tradition der Kirche. Damit nimmt er das Anliegen der Aufklärung voraus.